Gratiszahnspange

Gratiszahnspange

Gratiszahnspange

20 Dezember 2017
 Kategorien:
Zahnarzt, Blog


In Deutschland tragen mehr als die Hälfte aller Kinder eine Zahnspange. Nun stellt sich allerdings die Frage, welche Kosten von den Eltern selbst aufgebracht werden müssen und in welchen Fällen die Krankenkasse diese eventuell übernimmt. Kiefer- und Zahnfehlstellungen sind in der heutigen Zeit zur Normalität geworden und nehmen stetig zu. Wissenschaftler haben herausgefunden, dass der Kiefer immer kleiner wird und dass dies evolutionsbedingt ist. Trotzdem bleibt die Anzahl der Zähne weiterhin gleich. Zwangsläufig kommt es deshalb zu Platzproblemen im Kiefer. Die Folge ist, dass die Zähne sich im Kiefer verdrehen, nach außen oder nach innen kippen und entsprechend wachsen. In diesen Fällen ist eine Zahnspange oft die beste Lösung. Zahnspangen sind allerdings mit hohen Kosten verbunden. Deshalb stellt sich bei vielen Eltern die Frage nach einer kostenlosen Zahnspange für das Kind. Diese Kosten werden in Spezialfällen von der Krankenkasse komplett übernommen.  

Vorsorge treffen durch Prävention

Sehr viele Fehlstellungen bei Kindern müssen nicht sein und könnten eigentlich erspart bleiben. Langes Lutschen am Schnuller oder am Daumen, sowie Nägelkauen, an der Wange beißen oder die Lippen zusammenpressen, sowie Zähneknirschen und noch ähnliche Verhaltensweisen können der Grund für eine Fehlstellung der Zähne sein. Auch dann, wenn die Milchzähne eventuell frühzeitig verloren gehen, kann das auf das spätere Gebiss relativ negative Auswirkungen haben, denn ein wichtiger Platzhalter geht dadurch verloren.  

Bestimmte Voraussetzungen müssen für die Gratiszahnspange erfüllt sein

Die Krankenkassen zahlen eine Gratiszahnspange, wie sie von Prof. Dr. Dr. Dieter Müßig & Dr. med. dent. Arzu Karin Müßig verwendet wird, nicht automatisch in jedem Fall, denn nur weil die Zähne schief sind und unschön aussehen, bedeutet das nicht, dass gesundheitliche Probleme damit einhergehen. Wenn trotzdem noch das Sprechen, Atmen, Schlucken und Kauen möglich ist, werden die Kosten für eine Zahnspange nicht automatisch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bis zum Jahr 2002 wurden noch alle Kosten übernommen, mittlerweile sieht die Sache ein bisschen anders aus, denn es müssen bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein.  

Der Schweregrad ist ausschlaggebend

Je nach Schweregrad beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten für die Zahnspange oder übernimmt diese komplett. Ausschlaggebend ist daher, wie schwer die Fehlstellung ist. Insgesamt gibt es fünf Indikationsgruppen für die Kieferorthopädie, die der Gesetzgeber festgelegt hat, diese reichen von leicht bis sehr schwer. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine solche Zahnbehandlung mit einer Zahnspange erst ab Stufe drei. Sind die Fehlstellung leicht, wie zum Beispiel bei den ersten zwei Stufen, ist es notwendig, die Zahnbehandlung selbst zu bezahlen. Bei der Eingangsuntersuchung wird der Schweregrad festgelegt  

Beginn der Behandlung 

Normalerweise beginnt eine Behandlung mit der Zahnspange ca. ab dem neunten bis elften Lebensjahr im späten Zahnwechsel. Ausschlaggebend ist das durchbrechen der hinteren Backenzähne. In diesem Alter ist es sehr effektiv und sinnvoll, eine Behandlung zu beginnen. In dieser Phase sind die meisten zweiten bleibenden Zähne schon da, der Kiefer wächst noch. Korrekturen sind natürlich auch bei Patienten über 18 Jahren möglich. Diese Korrekturen sind allerdings ein bisschen schwieriger zu praktizieren, denn der Kiefer wächst nicht mehr. In der Regel bezahlt die Krankenkasse bei solchen späten Behandlungen nicht mehr. Nur bei sehr schwerwiegenden Fehlstellungen kommt es zu Ausnahmefällen.  

Mitwirkung des Patienten

Eine Behandlung per Zahnspange dauert sehr lange und ist relativ langwierig. Die Rede ist von mehreren Jahren. Die Kosten können sich sehr unterschiedlich belaufen. Eine lose Zahnspange ist in der Behandlung günstiger, als eine feste. Manchmal werden auch beide Methoden miteinander kombiniert, das kommt immer auf die Therapie an. Nur der behandelnde Kieferorthopäde kann darüber entscheiden, wie lange eine Zahnspange erforderlich ist. Zahnspangen kosten normalerweise mehrere 1000 Euro. Vom gesamten Betrag übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 80 %, die restlichen Kosten müssen selbst per Vorkasse der Eltern übernommen werden. Bei erfolgreichem Abschluss der Kiefertherapie wird das Geld am Ende der Behandlung zurückbezahlt. Der Grund ist, dass der Patient bei der Zahnbehandlung entsprechend mitwirken soll und die verordnete Zahnspange auch regelmäßig getragen wird.

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