Wichtige Aspekte rund um die Gratiszahnspange

Wichtige Aspekte rund um die Gratiszahnspange

Wichtige Aspekte rund um die Gratiszahnspange

12 Marz 2021
 Kategorien:
Zahnarzt, Blog


Zu einer Gratiszahnspange gehören auch die kostenlose Beratung eines behandelnden Kieferorthopäden wie von der Praxis von Prof. Dr. Dr. Dieter Müßig & Dr. med. dent. Arzu Karin Müßig und die Feststellung des bestehenden Schweregrades der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Eine kostenlose Zahnspange ist bei einer frühkindlichen Behandlung möglich d.h., wenn eine schwerwiegende Kiefer- oder Zahnfehlstellung in einem Alter von bis zu zehn Jahren vorliegt. Dabei wird den Kindern keine feste Zahnspange eingesetzt, sondern ein loses bzw. abnehmbares Modell. Auf der anderen Seite können auch Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren eine Gratiszahnspange erhalten.

Bei beiden Leistungen gilt als Voraussetzung, dass die einzusetzende Spange medizinisch notwendig ist. Möchte man die Gratiszahnspange ausschließlich für eine kosmetische Korrektur anwenden, übernimmt die Versicherung keine Leistungen.

Ab wann wird eine Zahnspange medizinisch notwendig?

Der Schweregrad einer Fehlstellung wird stets mithilfe des internationalen Index festgemacht. Dabei kann der Schweregrad bei IOTN 1 anfangen und bei 5 enden. Im Falle der Schweregrade 4 sowie 5 besteht eine medizinische Notwendigkeit zum Einsatz einer Zahnspange. Infolgedessen wird auch die Versicherung die Leistungen übernehmen.

Sollte die Fehlstellung unter 4 oder 5 liegen ist eine kostenlose Zahnspange, die von der Versicherung übernommen wird, nicht möglich. Werden wiederum sämtliche Voraussetzungen hinsichtlich des Alters als auch des bestehenden Schweregrades bzgl. der Zahn- und/oder Kieferfehlstellung erfüllt, steht einer kostenlosen Zahnspange nichts mehr im Weg. Eine Bewilligung vonseiten der Krankenkasse ist dabei nicht mehr notwendig.

Einsetzen der Gratiszahnspange

Der Zeitraum zwischen der Erstberatung und dem Einsetzen der kostenlosen Zahnspange sollte zwischen einer und zwei Wochen liegen. Demnach sollte umgehend die Zahnspange der Patientin oder dem Patienten eingesetzt werden. Ob es sich dabei um eine herausnehmbare oder um eine fixe Zahnspange handelt, ist zum einen abhängig von der Fehlstellung und zum anderen vom Alter des Patienten.

Die herausnehmbare Zahnspange

Insbesondere bei jüngeren PatientInnen empfiehlt sich zu Beginn erst einmal auf ein loses Modell zurückzugreifen. Das heißt der Patient darf maximal 12 Jahre alt sein, um die herausnehmbare Spange zu erhalten. Allerdings wird in letzter Zeit verstärkt auch bei jüngeren Kindern auf die feste Version zurückgegriffen, da vor allem bei schweren Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers eine genauere und zugleich bessere Korrektur erzielt werden kann. Einige Kieferorthopäden verwenden wiederum ein zwei-Phasen-Modell, sodass am Anfang mit der losen Spange gearbeitet wird. Bei nur geringen Erfolgen wechseln sie dann auf festsitzende Zahnspangen zurück, um ein perfektes Ergebnis erzielen zu können.

Die festsitzende Spange

Die fixe Zahnspange wird ab einem Alter von etwa 12 Jahren angewendet. Auch ausgewachsene Erwachsene erhalten bei einer Fehlstellung ihrer Zähne bzw. ihres Kiefers stets ein festes Modell. Dabei werden Metall-Brackets eingesetzt, die eine Vielzahl von unterschiedlichsten Variationen anbieten. Hinsichtlich des Materials stehen den PatientInnen ebenfalls verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Zu beachten ist allerdings, dass die ästhetischen Modelle (auch durchsichtige Zahnspangen) nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

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